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   OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19 (Kart)   

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https://dejure.org/2019,46464
OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19 (Kart) (https://dejure.org/2019,46464)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.09.2019 - 11 W 33/19 (Kart) (https://dejure.org/2019,46464)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. September 2019 - 11 W 33/19 (Kart) (https://dejure.org/2019,46464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 GWB, § 19 Abs 1 Nr 1 GWB, § 21 Abs 1 GWB
    Berufung auf nichtiges Patent als Behinderung nach § 19 Abs. 1 Nr. GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 283
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 38/09

    Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot gemäß § 20 I GWB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19
    Die Verfügungsklägerin vertritt die Auffassung, dass die Verfügungsbeklagte zu 1) die nach der Rechtsprechung des Senates infolge der alleinigen Vergabe der PZN und der Aufnahme und Vergabe der in der IFA-Datenbank erfassten Arzneimittelinformationen bestehende marktbeherrschende Stellung der IFA ( OLG Frankfurt, Urteil vom 18.5.2010, Az: 11 U 38/09 (Kart) ; Urteil vom 11.9.2012, 11 U 157/11 (Kart)) missbräuchlich ausnutze und damit den Tatbestand des Missbrauchs einer martkbeherrschenden Stellung in mittelbarer Täterschaft - unter Nutzung der IFA als gerechtfertigtes Werkzeug - begehe.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Verfügungsbeklagte zu 1) mit der Beantragung der einstweiligen Verfügung, wie der Vortrag der Verfügungsklägerin nahelegt, bewusst die Rechtsprechung des erkennenden Senates zu umgehen versucht hat, wonach ein Zustimmungserfordernis des Patentinhabers für die Aufnahme von Generika in die IFA-Datenbank kartellrechtwidrig ist ( OLG Frankfurt, Urteil vom 18.5.2010, 11 U 38/09 (Kart) ; Urteil vom 11.9.2012, 11 U 157 (Kart)).

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19
    Die Ausübung eines mit einem Recht des geistigen Eigentums verbundenen ausschließlichen Rechts durch den Inhaber kann aber (nur) unter außergewöhnlichen Umständen ein missbräuchliches Verhalten darstellen (EuGH Urteil vom 16.7.2015, C-170/13 - Huawei, Rdnr. 46, 57; Urteil vom 6.4.1195, C-241/91 P, C-242/91 P - Magill, Rdnr. 49, 50).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19
    Die Ausübung eines mit einem Recht des geistigen Eigentums verbundenen ausschließlichen Rechts durch den Inhaber kann aber (nur) unter außergewöhnlichen Umständen ein missbräuchliches Verhalten darstellen (EuGH Urteil vom 16.7.2015, C-170/13 - Huawei, Rdnr. 46, 57; Urteil vom 6.4.1195, C-241/91 P, C-242/91 P - Magill, Rdnr. 49, 50).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - U (Kart) 42/13

    Kartellrechtswidrigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19
    Zutreffend weist das OLG Stadt1 darauf hin, dass es für die Beurteilung entscheidend ist, "ob seinerzeit für die Annahme des Bestehens des Schutzrechts zumindest ein objektiv begründeter Anlass gegeben war (OLG Düsseldorf, NZKart 2015, 109, 111), denn Wettbewerbsbeschränkungen, die aufgrund ernsthafter, begründeter Unsicherheit der Rechtslage mit einer entsprechenden Einigung - die wie hier unstreitig nicht den Zweck hatte, den Wettbewerb zu beschränken, sondern lediglich eine gerichtliche Auseinandersetzung für die Dauer des Patentschutzes zu beenden -, sind erforderlich, um den kartellrechtsneutralen Hauptzweck dieses von der Rechtsordnung nicht nur gebilligten, sondern begrüßten Instituts einer Abschlusserklärung zu erreichen (vgl. Kirchhoff, GRUR 2017, 248, 253 zu markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarungen)." (aaO. juris Rdnr. 30).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19
    Verstoßen die Lieferbeziehungen beispielsweise gegen eine dem Auffordernden gegenüber rechtswirksam bestehende vertragliche oder gesetzliche Unterlassungspflicht, liegt keine Boykottaufforderung vor, wenn der Adressat lediglich auf den Verstoß hingewiesen und zur Unterlassung aufgefordert wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2004, Kart 17/04 (V), Rdnr. 36; Bechtold/Bosch aaO Rdnr. 5; Markert in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 21 GWB Rdnr. 26).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14

    TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19
    Denn eine mittelbare Täterschaft setzt nach allgemeinen straf- und deliktsrechtlichen Grundsätzen voraus, dass die in Anspruch genommene Person selbst Adressat einer Verbotsnorm ist (zum Lauterkeitsrecht: BGH GRUR 2015, 1025 - TV Wartezimmer - Rdnr. 16 - gegen Vorinstanz OLG FFM, 6.ZS, Urteil vom 20.3.14, 6 U 2/13 , Rndr.
  • OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 11 U 157/11

    Unbillige Behinderung durch Klausel in IFA-Vertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19
    Die Verfügungsklägerin vertritt die Auffassung, dass die Verfügungsbeklagte zu 1) die nach der Rechtsprechung des Senates infolge der alleinigen Vergabe der PZN und der Aufnahme und Vergabe der in der IFA-Datenbank erfassten Arzneimittelinformationen bestehende marktbeherrschende Stellung der IFA ( OLG Frankfurt, Urteil vom 18.5.2010, Az: 11 U 38/09 (Kart) ; Urteil vom 11.9.2012, 11 U 157/11 (Kart)) missbräuchlich ausnutze und damit den Tatbestand des Missbrauchs einer martkbeherrschenden Stellung in mittelbarer Täterschaft - unter Nutzung der IFA als gerechtfertigtes Werkzeug - begehe.
  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 46/15

    Orthopädietechniker - Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19
    24 ff; GRUR 2017, 194 - Orthopädietechniker - Rdnr. 43; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 8 Rndr.
  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19
    Die "Benutzung" der IFA als "Werkzeug" zur Unterbindung des Vertriebs der Generika der Verfügungsklägerin könnte daher nur dann den Tatbestand des § 19 Abs. 1, 2 GWB zu erfüllen, wenn die Verfügungsbeklagte zu 1) selbst Normadressatin dieses Missbrauchsverbotes wäre, wenn sie also beispielsweise auf dem Angebotsmarkt, zu dem die von beiden Parteien vertriebenen Pemetrexed-haltigen Arzneimittel gehören, eine marktbeherrschende Stellung hätte (vgl. zu einem vergleichbaren Produktmarkt EuGH, Urteil vom 6.12.2012, RS C-457/10 - AstraZeneca, Rdnr. 27 ff).
  • BGH, 17.07.2018 - KZR 35/17

    Aussetzen des Verfahrens über die Revision gegen das Urteil bis zum Abschluss des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 11 W 33/19
    Ein entsprechender Rechtsstreit wäre bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Patents auszusetzen; die Vollstreckung aus einem bereits ergangenen nicht rechtskräftigen Urteil im Verletzungsprozess wäre einstweilen einzustellen (Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., S. 759 ff, insbes. Rdnr. 67; BGH vom 17.7.2018, KZR 35/17).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 2/13

    Unlautere Absprache zwischen Arzt und Apotheker über die Zuführung von Patienten

  • OLG Frankfurt, 08.08.2013 - 11 W 29/13

    Rücknahme eines e. V.-Antrags nach erstinstanzlichem Hinweis auf zweifelhafte

  • BGH, 07.07.2020 - X ZR 150/18

    Pemetrexed II

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